Trusted Shops und Kaufland.de informieren: Versandkosten beim Widerruf – Wer zahlt was?

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Online-Shops müssen ihre Kundschaft über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehren. Die Widerrufsbelehrung können Sie auf Kaufland.de ganz einfach und praktisch in Ihrem Seller-Portal hinterlegen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in der Kaufland.de Seller University.

Wenn der Verbraucher dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, müssen die erhaltenen Leistungen zurückerstattet werden. Doch gilt das auch für die Hin- und Rücksendekosten? Was ist mit Expresszuschlägen? Können Käufer dazu verpflichtet werden, Retourenscheine zu nutzen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie von Kaufland.de in Zusammenarbeit mit Trusted Shops in diesem Rechtstipp.

1. Hinsendekosten

Die Hinsendekosten sind die Versandkosten, die der Verbraucher im Rahmen der Bestellung bezahlt hat. Diese müssen grundsätzlich zurückerstattet werden und können dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Ausnahmen bestehen nur bei Expresszuschlägen und beim Teilwiderruf:

1.1 Expresszuschläge

Wenn der Verbraucher aktiv eine andere Versandart als die günstigste vom Online-Shop angebotene Versandart gewählt hat, zum Beispiel einen teureren Expressversand, so müssen dem Verbraucher lediglich die Kosten zurückerstattet werden, die beim günstigsten Standardversand entstanden wären.

Sie können Ihre Versandeinstellungen im Seller-Portal von Kaufland.de hinterlegen und damit Ihre Zielländer und Versandkosten festlegen. Dabei ist es möglich, bspw. die Kosten über das Feld „Max. Versandkosten“ zu deckeln oder eine Versandkostenfreigrenze zu bestimmen.

⇒ Beispiel

Der Verbraucher entscheidet sich für einen Expressversand für 15 Euro. Der günstigste Standardversand würde 5 Euro kosten. Es müssen dann lediglich 5 Euro zurückerstattet werden, die 10 Euro Differenz bezahlt der Verbraucher. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der günstigste Standardversand zumutbar ist. Das bedeutet, dass dem Verbraucher die Differenz zum teureren Versand dann nicht auferlegt werden kann, wenn der günstigste Versand zum Beispiel unangemessen längere Lieferzeiten aufweist.

1.2 Teilwiderruf

Widerruft ein Käufer nur einen Teil seiner Bestellung und behält zum Beispiel von fünf zugesendeten Produkten nur zwei, handelt es sich um einen so genannten Teilwiderruf. Überwiegend wird ein Teilwiderruf für zulässig erachtet. Andere Teile der Literatur vertreten hingegen die Ansicht, dass er nur zulässig ist, wenn er vertraglich vereinbart wird. Kommt es zu einem zulässigen Teilwiderruf, ist bei der Tragung der Rücksendekosten zu differenzieren:

Als Faustformel gilt: Dem Verbraucher müssen diejenigen Hinsendekosten nicht zurückerstattet werden, die für den Teil der Bestellung angefallen wären, den er nicht widerrufen hat. Das bedeutet, dass der Verbraucher bei einer Versandkostenpauschale nicht etwa einen Anteil der Hinsendekosten zurückerstattet bekommen muss, da diese Kosten für ihn ohnehin angefallen wären.

Bei einer Versandkostenstaffelung muss dem Verbraucher aber unter Umständen ein Teil der Hinversandkosten zurückerstattet werden. Eine solche Staffelung können Sie für jede Versandgruppe festlegen, indem Sie die Versandkosten für den ersten Artikel unter „Versandkosten“ und für „Weitere Artikel“ zusätzlich bestimmen. Dann muss dem Verbraucher die entsprechende Differenz zurückerstattet werden, sodass er nur den Teil der Hinsendekosten trägt, die für die verbleibende Bestellung angefallen wären.

Der umgekehrte Fall betrifft die nachträgliche Auferlegung von Hinsendekosten, wenn durch den Teilwiderruf eine Versandkostenfreigrenze unterschritten wird.

⇒ Beispiel

Die Versandkostenfreigrenze beträgt 50 Euro. Der Verbraucher bestellt 2 Artikel à 30 Euro und widerruft anschließend einen dieser Artikel. Mit dem verbliebenen Artikel wäre der Verbraucher unter der Versandkostenfreigrenze und hätte entsprechend Versandkosten bezahlen müssen. Die Hinsendekosten können dem Verbraucher hier nachträglich auferlegt werden.

Allerdings muss hierzu in der Widerrufsbelehrung selbst, in den AGB und bei den Versandkosten über diese Regelung informiert werden und es muss im Bestellprozess eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers eingeholt werden.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass Ihre Rechtstexte nicht den Vereinbarungen widersprechen, die Sie mit Kaufland.de in den Händler-AGB getroffen haben. Die saubere Gestaltung ist in diesem Fall zugleich wichtig und schwierig, sodass eine solche Gestaltung nicht ohne anwaltliche Beratung zu empfehlen ist.

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2. Rücksendekosten

Mit den Rücksendekosten sind die Kosten gemeint, die für die Rücksendung der Ware vom Verbraucher an den Händler im Rahmen des Widerrufsrechts anfallen. Diese Kosten sind grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Ausnahmen bestehen dann, wenn Verkäufer die Kosten freiwillig übernehmen oder es versäumt haben, ihre Kundschaft über die Tragung der Rücksendekosten zu informieren.

II. Besonderheit: Nicht paketversandfähige Ware

Bei nicht paketversandfähiger Ware muss der Verbraucher über die konkrete Höhe der Rückversandkosten informiert werden. Die Musterwiderrufsbelehrung sieht auch die Möglichkeit vor, einen Höchstbetrag zu schätzen, soweit die Kosten der Rücksendung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können.

III. Retourenscheine

Retourenscheine sind eine clevere Möglichkeit, die Retouren im Rahmen des Widerrufs effizienter zu gestalten: Die Retouren sind direkt richtig adressiert, die Bestellungen können einfacher zugeordnet werden und die Kosten der Rücksendung sinken.

Sofern Sie einen DHL-Retourenvertrag abgeschlossen haben, können Sie von diesen Vorteilen profitieren, indem Sie das Kaufland.de Retourensystem nutzen. Dabei wird Ihrer Kundschaft bei einer Retourenanfrage automatisch Ihr Retourenlabel übermittelt und alles wird nach Ihren eigenen Retourenkonditionen abgewickelt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie sich in den Händler-AGB von Kaufland.de dazu verpflichtet haben, eine kostenlose Rücksendung anzubieten, sollte der Warenwert 40 Euro übersteigen.

Nun die schlechte Nachricht: Ihre Kundschaft kann nicht verpflichtet werden, angebotene Retourenscheine zu nutzen. Allerdings kann im Rahmen der Widerrufsbelehrung die Tragung der Rücksendekosten so gestaltet werden, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendekosten trägt, es sei denn, er nutzt den angebotenen Retourenschein.

⇒ Beispiel

Stellen Sie erst nach Vertragsschluss fest, dass Sie das letzte Mountainbike aus Ihrem Vorrat bereits vorher veräußert haben, so kommt es darauf an, ob Sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt dies bereits vor Vertragsschluss hätten erkennen können. Dies ist in aller Regel zu bejahen.

Haben Sie das letzte Mountainbike jedoch erst nach Vertragsschluss anderweitig veräußert, kommt es auf die Veräußerung selbst an, die Sie ohne weiteres zu vertreten haben.

Mann trägt Karton

IV. Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, den kostenlosen Trusted Shops-Rechtstexter zu verwenden, mit dem Sie eine auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittene Widerrufsbelehrung für Ihren Shop bei Kaufland.de erstellen können.

Soweit Sie den Verbraucher durch Gestaltung der Widerrufsbelehrung zur Nutzung Ihrer Retourenscheine anhalten möchten oder soweit Sie dem Verbraucher bei nachträglicher Unterschreitung der Versandkostenfreigrenze die Hinsendekosten auferlegen möchten, ist die mit dem Trusted Shops Rechtstexter erstellte Widerrufsbelehrung zusätzlich individuell anzupassen. Da solche Änderungen fehleranfällig sind, sollten diese nur mit anwaltlicher Begleitung durchgeführt werden. Die Rechtsexperten und -expertinnen von Trusted Shops stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

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